10.08.2020 | In Betrieben mit mindestens fünf Azubis soll eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden. Die JAV vertritt die Interessen der Azubis und sorgt dafür, dass deren besondere Belange mit Engagement und Power vertreten werden. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Regulärer Wahlzeitraum ist Oktober und November 2020.