Die IG Metall bietet ihren Mitgliedern viele Leistungen und persönliche Beratung. Der DGB-Rechtsschutz ist nur ein Teil davon. Der Beitrag dafür: ein Prozent vom Bruttoeinkommen. Die Leistungen sind in der Satzung verankert und stehen allen Mitgliedern garantiert zu. Übrigens: Der Gewerkschaftsbeitrag kann als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
weitere Informationen auf der bundesweiten IG Metall-Homepage
Unser Mitgliederservice wird weiter ausgebaut. Beim Mitgliederportal mit Email-Adresse und Mitgliedsnummer registrieren und z.B. die Anschrift selber ändern. Hier geht es zum Mitgliederportal
Egal ob rund um Ihren Arbeitsplatz, bei Krankenversicherung, Rente oder Einkommenssteuer: Mitglieder der IG Metall erhalten Unterstützung. Erste Tipps und Ratgeber finden Sie unter folgenden Links:
Leistungen der IG Metall - ihr persönlicher Rechner
IG Metall Servicegesellschaft für Mitglieder der IG Metall
Hinweise zu Fristen und notwendige Unterlagen auf der Seite unten
Wir möchten auch weiterhin unsere Mitglieder gut beraten und vertreten sowie unnötige Wartezeiten vermeiden. Die erste Anlaufstelle für unsere Mitglieder ist die IG Metall Geschäftsstelle - bitte mit der Kollegin Roßel einen Rechtsberatungstermin vereinbaren (Telefonisch 069 829790-11 oder persönlich oder per Mail offenbach). In bestimmten Fällen werden wir dich vor Klageerhebung zur Durchsetzung deiner arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche für eine weitere Beratung an die Kolleginnen und Kollegen der DGB Rechtsschutz GmbH verweisen. Erste Hinweise zu Fristen findest du (at)igmetall.dehier
Rechtsberatungstermine sind:
Dienstag vormittag und Donnerstag nachmittag nach vorheriger Terminabsprache.
In einem ersten Schritt werden wir im Gespräch mit dir die Voraussetzungen für die Rechtsschutzgewährung prüfen und entscheiden, ob die Beratung durch uns oder die DGB Rechtsschutz GmbH erfolgt.
Zum Beratungsgespräch sind mitzubringen:
Arbeitsrecht:
- der Mitgliedsausweis
- der Arbeitsvertrag sowie Anlagen und Änderungen
- die Entgeltabrechnungen der letzten 3 Monate
- Schreiben zum Beratungsgegenstand z.B. Kündigung, Abmahnung etc.
Sozialrecht:
- der Mitgliedsausweis
- den Bescheid der Ämter oder Sozialversicherungsträger
- ggf. den Widerspruch gegen den Bescheid
- den Widerspruchsbescheid
- sämtlicher Schriftverkehr hierzu