25.01.2024 | 1500 Euro netto extra für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie: Jetzt kommt die zweite Hälfte der Inflationsausgleichsprämie (IAP). Vergangenes Jahr gab es bereits 1500 Euro. Insgesamt also 3000 Euro steuer- und abgabenfrei. Die IG Metall hat die IAP im Metall-Tarifabschluss 2022 durchgesetzt.
Noch mal 1500 Euro netto extra für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie: Die zweite Hälfte der Inflationsausgleichsprämie (IAP) von insgesamt 3000 Euro aus dem Metall-Tarifabschluss 2022 ist jetzt fällig.
Anspruch auf die 1500 Euro haben Vollzeitbeschäftigte, die am 1. März 2024 dem Betrieb ununterbrochen 6 Monate angehört haben.
Das hat die IG Metall in den Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektroindustrie Ende 2022 durchgesetzt, neben dauerhaften Tariferhöhungen (5,2 Prozent im Juni 2023, weitere 3,3 Prozent im Mai 2024). Die erste Hälfte der Inflationsausgleichsprämie (IAP I) gab es bereits 2023.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die IAP II anteilig, entsprechend ihrer Arbeitsstunden, wie letztes Jahr jedoch mindestens 400 Euro. Das gilt auch für Mini-Jobber. Altersteilzeitler, die vorher Vollzeit gearbeitet haben, erhalten die Hälfte: 750 Euro.
Auszubildende und Dual Studierende erhalten 550 Euro. Bei ihnen wird keine Mindest-Betriebszugehörigkeit vorausgesetzt.
In der Regel kommt die IAP II mit dem Januar-Entgelt. Der Tarifvertrag zur Inflationsausgleichsprämie (IAP) ermöglicht jedoch, dass Betriebsrat und Arbeitgeber andere Auszahlungszeitpunkte vereinbaren. In vielen Betrieben kam die IAP II schon mit der Dezember-Abrechnung.
Die IAP II muss jedoch spätestens bis zum 1. März 2024 ausbezahlt werden.
Die Inflationsausgleichsprämie ist keine staatliche Leistung, sondern muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Der Staat hat die Zahlung lediglich steuer- und abgabenfrei gestellt.