Betriebsrat: Hast Du keinen - wähle Dir einen!

Betriebsräte in der IG Metall: ein starker Partner für eine anspruchsvolle Aufgabe

Betriebsratswahlen sorgen dafür, dass die Beschäftigten im Betrieb demokratisch mitbestimmen und ihre Interessen durchsetzen können. Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle 4 Jahre regelmäßig statt, zuletzt im Frühjahr 2018. Außerhalb dieses Zeitraum können selbstverständlich auch Betriebsratswahlen bei erstmaliger Wahl oder Rücktritt des Gremiums stattfinden. Die nächsten Betriebsratswahlen finden im Frühjahr 2022 statt.

Bei den Betriebsratswahlen zählt auch Ihre Stimme, denn gemeinsam mit unseren Betriebsräten sorgen wir für mehr Demokratie und Mitbestimmung in den Betrieben und Unternehmen. Die Wähler stimmen damit auch über sozialverträgliche Arbeitszeiten und faire Arbeitsbedingungen ab. Dazu gehören gerechte Einkommen und sichere Tarifverträge sowie die Möglichkeit sich weiterzubilden. Unsere Betriebsräte setzen sich für die Standort- und Beschäftigungsgarantie sowie für innovative Konzepte für die Zukunftssicherung ein.

In jedem Betrieb mit mehr als 5 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen (mind. das 16. Lebensjahr vollendet) werden nach dem Betriebsverfassungsgesetz Betriebsräte gewählt.

Wer kann für den Betriebsrat kandidieren?

Jede/r wahlberechtigte Arbeitnehmer/in mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit sowie das 18. Lebensjahr vollendet wurde, kann für den Betriebsrat kandidieren. Voraussetzung ist, daß sie bzw. er in der Wählerliste vom Wahlvorstand eingetragen worden ist.

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