07.09.2021 | Sechs Metalllerinnen und Metaller verraten, warum sie die Möglichkeit nutzen und ihr Kreuz auf dem Wahlzettel setzen. Jede und Jeder, der wählen darf, sollte dieses Recht auch nutzen.
Aktiv wahlberechtigt sind nach § 12 des Bundeswahlgesetzes Deutsche, die am Wahltag
Übrigens: das war nicht immer so. Erst seit 1919 dürfen Frauen ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben.