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Warum Metallerinnen und Metaller wählen gehen

07.09.2021 | Sechs Metalllerinnen und Metaller verraten, warum sie die Möglichkeit nutzen und ihr Kreuz auf dem Wahlzettel setzen. Jede und Jeder, der wählen darf, sollte dieses Recht auch nutzen.

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Warum Metallerinnen und Metaller ihr Kreuz setzen werden

Aktiv wahlberechtigt sind nach § 12 des Bundeswahlgesetzes Deutsche, die am Wahltag

  •     mindestens 18 Jahre alt sind,
  •     seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
  •     nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Übrigens: das war nicht immer so. Erst seit 1919 dürfen Frauen ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben.

Von: mw

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