Informationen für Kurzarbeiter

Steuererleichterungen und höheres Kurzarbeitergeld

19.05.2020 | Die Bundesregierung hat nun Steuererleichterungen für tariflich geregelte bzw. betrieblich vereinbarte Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Dafür hatte sich die IG Metall eingesetzt. In vielen Betrieben der Geschäftsstelle Offenbach konnten die Betriebsräte und die IG Metall Zuschüsse der Arbeitgeber durchsetzen. Die Zuschüsse mußten bisher versteuert werden. Die jetzt verabschiedete Steuerbefreiung gilt rückwirkend ab dem 1. März bis zum 31. Dezember 2020. Damit gelten diese Zuschüsse in diesem Jahr nicht mehr als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Darüber hinaus hat der Bundestag am 15. Mai 2020 die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Auch diese Regelung gilt ab 1. März 2020 rückwirkend bis zum 31. Dezember 2020.

  • Das Kurzarbeitergeld wird erhöht, und zwar abhängig von der Dauer der Kurzarbeit. Bisher zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls.
  • Ab dem vierten Monat des Bezugs soll das Kurzarbeitergeld für kinderlose Beschäftigte, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent des Lohnausfalls erhöht werden.
  • Bei Beschäftigten mit Kindern, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, beläuft sich die Erhöhung ab dem vierten Monat des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 87 Prozent.

Von: mw

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