19.05.2020 | Die Bundesregierung hat nun Steuererleichterungen für tariflich geregelte bzw. betrieblich vereinbarte Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Dafür hatte sich die IG Metall eingesetzt. In vielen Betrieben der Geschäftsstelle Offenbach konnten die Betriebsräte und die IG Metall Zuschüsse der Arbeitgeber durchsetzen. Die Zuschüsse mußten bisher versteuert werden. Die jetzt verabschiedete Steuerbefreiung gilt rückwirkend ab dem 1. März bis zum 31. Dezember 2020. Damit gelten diese Zuschüsse in diesem Jahr nicht mehr als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Darüber hinaus hat der Bundestag am 15. Mai 2020 die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Auch diese Regelung gilt ab 1. März 2020 rückwirkend bis zum 31. Dezember 2020.