Mitgliederbonus in der Leiharbeitsbranche

So kommst Du an Deine Extrazahlungen

04.05.2021 | Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Wir erklären die Fristen sowie die Beantragung der Extrazahlung.

Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Das geht so:

Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):

  • Urlaubsgeld ab dem 19. Mai und bis spätestens 30. Juni
  • Weihnachtsgeld ab dem 19. Oktober und bis spätestens 30. November

Unsere Mitglieder werden rechtzeitig von uns angeschrieben.

Du bist bisher kein IG Metall-Mitglied? Dann solltest du jetzt Mitglied der IG Metall werden, um Dir den Mitgliedervorteil für das Jahr 2022 zu sichern! Und zwar bis zum 30. Juni 2021, damit Du in 2022 das höhere Urlaubsgeld bekommst. Hier geht es zum Online-Beitritt.

Weitergehende Informationen zu dem Thema findest Du hier.

 

Von: mw

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