04.05.2021 | Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Wir erklären die Fristen sowie die Beantragung der Extrazahlung.
Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Das geht so:
Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):
Unsere Mitglieder werden rechtzeitig von uns angeschrieben.
Du bist bisher kein IG Metall-Mitglied? Dann solltest du jetzt Mitglied der IG Metall werden, um Dir den Mitgliedervorteil für das Jahr 2022 zu sichern! Und zwar bis zum 30. Juni 2021, damit Du in 2022 das höhere Urlaubsgeld bekommst. Hier geht es zum Online-Beitritt.
Weitergehende Informationen zu dem Thema findest Du hier.