Ratgeber für Beschäftigte

So funktioniert Kurzarbeit

19.03.2020 | Kurzarbeitergeld zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen. Vorgesehen ist es für Fälle, in denen Unternehmen einen erheblichen Arbeitsausfall haben, aus wirtschaftlichen Gründen oder durch ein unabwendbares Ereignis (zum Beispiel Überschwemmung). Das Unternehmen muss vor der Kurzarbeit versucht haben, den Arbeitsausfall zu verhindern, etwa durch Urlaubsgewährung.

Voraussetzung für Kurzarbeit ist die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls.

Als vermeidbar gilt u.a., wenn er durch Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann, soweit vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer/-innender Urlaubsgewährung nicht entgegenstehen. Zur Vermeidung des Arbeitsausfalles kann auch die Gewährung von Urlaub in Betracht kommen. Grundsätzlich kann aber vom Arbeitgeber eine Bestimmung über den Antritt des Urlaubs zur Vermeidung der Kurzarbeit gegen die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer/-innen nicht gefordert werden.
Sofern jedoch der Urlaub z. B. durch Eintragung in die Urlaubsliste, durch Urlaubsplan oder Betriebsferien auf einen Zeitraum festgelegt ist, der von der Kurzarbeit erfasst wird, und von der vorgesehenen Urlaubsplanung nur wegen der Kurzarbeit abgewichen werden soll, liegt insoweit vermeidbarer Arbeitsausfall vor.

Übrigens hat der Betriebsrat volles Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen und im Falle des Streites auch bei der Urlaubsgewährung.

Kurzarbeit greift in die Pflichten von Arbeitgeber (Vergütung) und Arbeitnehmer (Arbeitsleistung) ein. Unternehmen können daher Kurzarbeit nicht einfach einseitig anordnen. Der Betriebsrat hat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Er muss der Kurzarbeit per Betriebsvereinbarung zustimmen. Das Mitbestimmungsrecht besteht auch bei besonderer Eilbedürftigkeit, eine Ausnahme sieht das Gesetz für derartige Fälle nicht vor. In Betrieben ohne Betriebsrat muss der Arbeitgeber die Einführung von Kurzarbeit mit allen betroffenen Beschäftigten einzeln vereinbaren.

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Von: mw

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